Einige kennen natürlich keine Verbote und brennen aus der fertigen Maische ihren eigenen Schnaps. Dazu will ich hier niemanden ermutigen, denn durch solcherlei Tun könnte sich die Staatsgewalt herausgefordert fühlen. Immerhin mit ein paar Informationen kann ich dienen, mit denen mich ein befreundeter Brenner versorgt hat: Man benötigt zum Brennen von Schnaps einen Destillationsapparat, kurz Destille genannt. Diese besteht aus einer beheizten Brennblase und einem Kühler, in dem der verdampfte Alkohol wieder verflüssigt wird, Lediglich ein brennvolumen von 0,5 Liter gilt hierzulande als legal, was bedeutet, dass der Besitz einer Anlage mit einer nicht mehr als einem halben Liter fassenden Brennblase in Deutschland nicht gleich strafbar wäre. Die Benutzung einer solchen ist jedoch schon in der Grauzone des Schwarzbrennens.

Zunächst füllt man die möglichst hochprozentige Maische in die Brennblase und heizt sie bis auf etwa 70° Celsius zügig auf. Nun dreht man die Heizung auf "kleine Flamme" und erhitzt die Flüssigkeit vorsichtig weiter. Da Alkohol ab 78°C verdampft wird das Gemisch in der Brennblase bald zu köcheln beginnen. Der Dampf verflüssigt sich im Kühler wieder und die ersten Tropfen rinnen heraus. Diese sollten sie verwerfen, zum Beispiel in ihre Scheibenwaschanlage, denn das ist der berüchtigte "Vorlauf". Danach kommt der sogenannte Edelbrand, den sie auffangen sollten. Je nach Stärke der Maische kann dieser bis zu 70% Vol. Alkohol haben. Zeigt das Thermometer, welches sich am höchsten Punkt der Anlage befinden soll, 91°C, beginnt der Nachlauf, der aus geschmacklichen Gründen nicht ohne weitere Behandlung zu geniessen ist. Man kann jedoch mithilfe von Aktivkohle einen geschmacklosen Alkohol daraus gewinnen, der dann zum Aufsetzen oder ähnlichen Zwecken sehr brauchbar ist. Den Edelbrand kann man verdünnen und nach einer gewissen Lagerungszeit geniessen!

Wenn Sie sich für dieses Thema näher interessieren, so möchte ich sie an die hervorragend gemachte Seite http://www.schnapsbrennnen.at der Doctores Schmickl und Malle verweisen, von wo sie auch ein ausgezeichnetes Buch erwerben können. Dies alles jedoch keinesfalls, ohne Sie nochmals eindringlich vor den strafrechtlichen Folgen des Schwarzbrennnens gewarnt zu hab